Hier Voransicht des Buches herunterladen unter Beachtung der Rechte |
Daß einige Reisende, nach ihrer Wiederkunft, alles, was sie in auswertigen Ländern etwa wahrgenommen, auf eine seltsame Weise, nachzumachen pflegen, solches hat der ehemalige Würtembergische Rath und Tübinger Rechts-Lehrer, Thomas Lansius, in Consultat. de principatu inter provnic. Europ. p. 8 sehr nachdrücklich getadelt. Dannenhero soll ein jeder, der aus fremden Ländern in seinem Vaterlande wieder angekommmen, der letzten Erinnerung des Engelländischen Cantzlers darinne nachfolgen, daß er die inländischen Sitten mit den auswertigen nicht gänzlich und ohne Unterscheid verwechsele, sondern das bey Ausländern angemerckte wohlanständige Wesen, als eine Neben-Zierde, klüglich zu gebrauchen suche.
Originalzitat auf Seite xxiv