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Rat für Reisende von Thomas Lansius

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unter Beachtung der Rechte
Thomas Lansius wurde in einem bei Johann Friedrich Gleditschen in Leipzig 1744 erschienen Reise-Lexicon zitiert: Worinnen Die merckwürdigsten Länder und Städte nach deren Lage, Alter, Benennung, Erbauung, Befestigung, Beschaffenheit, Geist- und Weltlichen Gebäuden, Gewerbe, Wahrzeichen und anderen Sehenswürdigkeiten, in Alphabetischer Ordnung auf das genaueste beschrieben werden, Leipzig, 1744
Daß einige Reisende, nach ihrer Wiederkunft, alles, was sie in auswertigen Ländern etwa wahrgenommen, auf eine seltsame Weise, nachzumachen pflegen, solches hat der ehemalige Würtembergische Rath und Tübinger Rechts-Lehrer, Thomas Lansius, in Consultat. de principatu inter provnic. Europ. p. 8 sehr nachdrücklich getadelt. Dannenhero soll ein jeder, der aus fremden Ländern in seinem Vaterlande wieder angekommmen, der letzten Erinnerung des Engelländischen Cantzlers darinne nachfolgen, daß er die inländischen Sitten mit den auswertigen nicht gänzlich und ohne Unterscheid verwechsele, sondern das bey Ausländern angemerckte wohlanständige Wesen, als eine Neben-Zierde, klüglich zu gebrauchen suche. 

Originalzitat auf Seite xxiv